Wer im Handwerk ausbilden möchte, benötigt nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch pädagogische Fähigkeiten. Diese können bei einer Ausbildung zum Ausbilder nach der AEVO erworben werden. Der Ausbilderschein dient als Nachweis der erworbenen Kenntnisse. Die wichtigsten Fakten zu Voraussetzungen, Kosten und Fördermöglichkeiten sind hier zusammengefasst.
Junge Menschen ausbilden und Wissen weitergeben – das zeichnet das Handwerk aus. Wer ausbilden möchten, für den ist der Ausbilderschein Voraussetzung. Das heißt: Mindestens ein Mitarbeiter im Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildung zum Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgeschlossen haben und somit im Besitz eines Ausbilderscheins sein. Antworten auf wichtige Fragen zum Ausbilderschein:
Was ist der Ausbilderschein?
Der Ausbilderschein – auch AdA-Schein genannt – bescheinigt die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der Ausbilder (AdA), erklärt Lisa Heiden, Teamleiterin Betriebswirtschaftliche Weiterbildung in der Bildungsakademie der Handwerkskammer Region Stuttgart. Während dieser Ausbildung sammeln Handwerker das nötige Wissen, das sie als künftige Ausbilder im Handwerksbetrieb benötigen und natürlich auch die pädagogischen Fähigkeiten, die im späteren Umgang mit den Auszubildenden hilfreich sind. "Wer die AEVO-Prüfung besteht, erwirbt die bundesweite Ausbildungsbefähigung und darf im Betrieb ausbilden", so Heiden. Die Berechtigung erteilt in Deutschland jeweils die Handwerkskammer als Genehmigungsbehörde für die Berufsausbildung.
Welche Voraussetzungen für den Ausbilderschein müssen erfüllt sein?
Wer den AdA-Schein machen möchte, sollte eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Die Ausbildung sollte in dem Beruf sein, in dem der Ausbilder Lehrlinge ausbilden möchte, da er die entsprechende fachliche Kompetenz vorweisen muss. Wer abseits des gelernten Berufes ausbilden möchte, sollte sich an die zuständige Handwerkskammer wenden. Eine Altersbeschränkung für die Ausbildung zum Ausbilder gibt es nicht.
"Außerdem muss man gut mit jungen Menschen umgehen können, pädagogische Fähigkeiten haben und Struktur in die Ausbildung bringen können", sagt sie. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) heißt es hierzu in § 30, Absatz 1: "Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind." Worin diese Kenntnisse konkret bestehen und wie der Nachweis dafür erbracht werden kann, gibt die AEVO vor.
>>> Zur Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Ist es möglich, ohne AdA-Schein auszubilden?
Lehrlinge auszubilden ohne Ausbilderschein ist laut AEVO möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wer bereits vor dem 1. August 2009 als Ausbilder im Sinne §28 BBiG tätig war, ist generell vom Nachweis des Zeugnisses über die Ausbilderprüfung und dem Nachweis über fachliche Eignung befreit. Wer eine Bescheinigung beantragen möchte, kann sich an die zuständige Stelle der jeweiligen Handwerkskammer wenden.
Wer kann den Ausbilderschein machen?
"Den Ausbilderschein macht man im Handwerk in der Regel als Teil der Meisterausbildung", sagt Heiden. Wer eine Meisterschule besucht, habe in der Regel das Interesse, bessere Aufstiegsmöglichkeiten in den Betrieben zu erhalten oder selbst zu gründen. Daher gehöre es zu jeder Meisterausbildung dazu, auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse zu erwerben. Diese werden in den Vorbereitungskursen für Teil 4 der Meisterprüfung vermittelt.
Wer ausbilden möchte und einen kaufmännischen Hintergrund mitbringt, ist zum Vorbereitungskurs (Teil 4) der Handwerkskammern ebenso willkommen.
Wie läuft die Ausbildung zum Ausbilder ab?
In Vorbereitungskursen werden das Wissen und die pädagogischen Fähigkeiten vermittelt, die in einer anschließenden Prüfung abgefragt werden, so Heiden. In einem Rahmenplan, der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbilder veröffentlicht wurde, werden diese Lerninhalte festgehalten. Damit soll der bundesweit einheitliche Qualitätsstandard bei der Durchführung der Lehrgänge einhalten werden.
Nach der AEVO umfasst die Ausbildung zum Ausbilder folgende vier Handlungsfelder :
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, wie z.B.:
- Auswahl passender Ausbildungsberufe für den Betrieb
- Planung des Ausbildungsbedarfs
- Prüfung des Betriebs auf die Eignung hinsichtlich des angestrebten Ausbildungsberufes
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, wie z.B.:
- Betrieblichen Ausbildungsplan erstellen
- Abstimmung mit Berufsschule
- Vorbereitung des Berufsausbildungsvertrages
3. Ausbildung durchführen, darunter fallen Punkte wie:
- Probezeit organisieren
- Azubis im Lernprozess unterstützen
- Geeignete Ausbildungsmethoden wählen und einsetzen
- Leistung des Azubis bewerten
4. Ausbildung abschließen, darunter fallen Punkte wie:
- Erstellung des Zeugnisses
- Azubis auf die Abschlussprüfung vorbereiten
- Azubis über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren
Wie verläuft die Prüfung zum Ausbilder?
Auch der Ablauf und der Umfang der Ausbildereignungsprüfung ist in der AEVO festgelegt. "Die Prüfung ist zweigeteilt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil", erklärt Heiden. In der rund dreistündigen schriftlichen Prüfung werden alle vier Handlungsfelder in Form von schriftlichen Aufgaben, zum Teil Multiple-Choice-Aufgaben, abgefragt.
Der praktische Teil der Ausbildereignungsprüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. "Der Prüfling muss dabei eine Ausbildungssituation simulieren", sagt Heiden. Ein Beispiel, das sie nennt: Der Prüfling muss zeigen, wie er einen Azubi anleiten würde, wenn dieser zum ersten Mal an einer bestimmten Maschine arbeiten soll. "Anschließend folgt ein Fachgespräch mit den Prüfern." Insgesamt dauert der mündliche Prüfungsteil ca. 30 Minuten.
"Um die Prüfung zu bestehen, muss der Prüfling in den beiden Prüfungsteilen jeweils mindestens 50 Prozent der Punkte erreichen." Sollte er durchfallen, kann er die Prüfung zweimal wiederholen. Ein bestandener Prüfungsteil ist dabei anrechenbar.
Wie lange dauert der Kurs für den AdA-Schein?
Die Dauer der Weiterbildung hängt vom Kursformat ab. Häufig werden diese Formate angeboten:
1. Vollzeit: ca. 120 Einheiten á 45 Minuten
2. Teilzeit: ca. 80 Einheiten á 45 Minuten, setzt umfangreichere Selbstlernphase voraus
3. Blended Learning: Mischung aus wenigen Präsenzterminen und Online-Unterricht und Selbstlernphasen
Was kostet der Ausbilderschein?
Die Kosten des Ausbilderscheins hängen laut Heiden vom Anbieter der Schulung ab. Bei der Bildungsakademie HWK Stuttgart belaufen sich die Kosten eines Lehrgangs derzeit auf 799 Euro für eine Präsenz- oder Online-Weiterbildung. Hinzu kommen noch Prüfungsgebühren in Höhe von 180 Euro. Bei Angestellten in einem Unternehmen übernimmt diese Kosten in der Regel der Arbeitgeber.
Gibt es Förderprogramme für die Ausbildung zum Ausbilder?
Wer den AdA-Schein im Rahmen seiner Meisterprüfung erwirbt, kann als Förderung die Meisterprämie oder das Meister-BaföG beantragen. Je nach Bundesland, in dem die Weiterbildung stattfindet, gibt es nochmal spezielle Förderprogramme.
Meister-BaföG und Meisterbonus: Welche finanzielle Förderung durch den Staat gibt es?
Wer bei den Kosten für die Meisterausbildung – und damit auch für den AdA-Schein – Unterstützung braucht, kann das Meister-BaföG – bzw. Aufstiegs-BaföG – beantragen. Der Staat bezuschusst die Ausbildung mit 50 Prozent (Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Meisterstück). Der Rest ist ein Darlehen zu günstigen Konditionen bei der KfW-Bank, das zurückgezahlt werden muss. Förderfähig ist zudem der Unterhaltsbedarf (siehe Kasten unten). Hier ist eine Rückzahlung aber nicht nötig. Weitere wichtigen Informationen zum Meister-BaföG sind hier zusammengefasst.
Höhe des Meister-BaföGs (Unterhaltsbedarf) im Überblick
Seit dem 01. August 2020 gibt es die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss:
- Alleinstehende bis zu 963 Euro
- Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte: bis zu 235 Euro
- Kinderbetreuungszuschlag je Kind: bis zu 235 Euro
- Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende: pauschal 150 Euro
In vielen Bundesländern gibt es zusätzlich auch noch besondere Förderungen – wie etwa den Meisterbonus. Weitere Details dazu finden Sie hier.
4 Fakten zur Ausbildungseignungsverordnung (AEVO)
1. In den 1970er Jahren erlassen
Die Ausbilder-Eignungsverordnung wurde am 28. April 1972 auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes erlassen. Damit erfolgte die erste bundesweite gesetzliche Basis für die berufs- und arbeitspädagogische Qualifizierung der Ausbildung. Im Laufe der Jahre wurde die AEVO immer wieder überarbeitet und angepasst.
2. Erste Novellierung Ende der 90er
Die ursprüngliche AEVO hatte viele Jahre Bestand – doch mit der Zeit war nicht nur Fachwissen gefragt. Ausbilder mussten auch selbstständiges Denken und Handeln, Problemlösungsfähigkeiten sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten der Azubis fördern können. Das Ergebnis: Die überarbeitete AEVO vom 1. November 1998.
3. AEVO wurde ausgesetzt
Als der Ausbildungsstellenmarkt Anfang der 2000er in eine Krise geriet, beschloss die Bundesregierung zusammen mit den Wirtschaftsverbänden und den Gewerkschaften im Frühjahr 2003 eine bundesweite Ausbildungsoffensive. Das Ziel: mit einem Katalog von Maßnahmen zusätzliche Ausbildungsplätze und zusätzliche Ausbildungsbetriebe zu gewinnen. Dazu gehörte auch die befristete Aussetzung der AEVO, um vor allem kleineren und jüngeren Betrieben den Einstieg in die Ausbildung zu erleichtern. Im Jahr 2007 wurde diese Maßnahme durch das BIBB evaluiert. Das Ergebnis zeigte einen quantitativen Effekt durch die Aussetzung in Form eines Zuwachses von Ausbildungsplätzen. Dieser fiel jedoch geringer aus als erhofft. In qualitativer Hinsicht wurden klar negative Folgen registriert.
4. AEVO wird 2009 wiedereingesetzt
Deshalb beschloss die Bundesregierung, die AEVO ab dem 1. August 2009 wieder in Kraft zu setzen. Die novellierte AEVO wurde am 21. Januar 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der dazugehörige Rahmenplan wurde ebenfalls modernisiert und am 25. Juni 2009 vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung beschlossen.
Author: Robert Cox
Last Updated: 1704646203
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